20. Januar 2010, 16:09 Uhr
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Das Verwaltungsgericht Gießen hat in zwei Fällen Rundfunkgebührenbescheide des Hessischen Rundfunks (HR) aufgehoben (Az: 9 K 305/09.GI und 9 K 3977/09.GI).

Begründung: PCs wurden nicht als Radio oder Fernsehgerät, sondern nur für Verwaltungsaufgaben und der Abwicklung des Email-Verkehrs genutzt. Laut Urteil muss der Sender nachweisen, dass die Geräte tatsächlich für den Rundfunkempfang bereitgehalten würden. Aber solange kein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt, bleibt die Rechtslage bei Rundfunkgebühren unklar, da die Gerichte bisher unterschiedliche Urteile fällten.

Die genannte Beweispflicht soll aber nach neuesten Überlegung einiger Politiker umgekehrt werden. Geht es nach den neuesten Plänen der Ministerpräsidenten der Bundesländer werden die GEZ-Gebühren demnächst für eine Reihe von Internet-Nutzern um über 200 Prozent ansteigen. Demnach müsste nicht mehr die GEZ nachweisen, dass ein mutmaßlicher Schwarzseher kein TV-Gerät besitzt. Statt dessen muss der Nutzer die GEZ vom fehlenden Gerät überzeugen. Toll!!

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Tags: EeePC, GEZ, neuartiges Empfangsgerät, Smartphone

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