Nach folgender Gesetzeslektüre und mehrmaligen Lesen und Zerpflücken der Tatbestandsmerkmale zur Gebührenpflicht bin ich langsam am Verzweifeln
Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) speziell § 5:
(3) Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn
1. die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und
2. andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden. Werden ausschließlich neuartige Rundfunkempfangsgeräte, die ein und demselben Grundstück
oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind, zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte eine Rundfunkgebühr zu entrichten.
- Neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind Rundfunkgeräte, die über kein Rundfunkempfangsteil verfügen, aber den Empfang von Rundfunk über neue Vertriebswege und neue Empfangsgeräte ermöglichen (zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung). Der EEEPC und mein Handy ist also ein solches Gerät. soweit klar
- Gleichstellung des nicht privaten Bereichs mit dem privaten Bereich bei der Zweitgerätefreiheit in Bezug auf neuartige Rundfunkgeräte. § 5 Absatz 3 RGebStV sieht nunmehr vor, dass für so genannte „neuartige Rundfunkgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich” unter den in Abs. 3 genannten Voraussetzungen keine Rundfunkgebühr zu entrichten ist. “im nicht ausschließlich privaten Bereich” - also auf Arbeit, aber Geräte die dem Grundstück zuzuordnen sind? Was will mir der Gesetzgeber damit sagen? Die Voraussetzung erfüllt mein EEPC und das Handy in zweierlei Hinsicht nicht. Geräte sind mobil und haben nichts mit dem Grundstück zu tun und andererseits sind diese Privateigentum und gehören nicht zum Arbeitsplatz.
Fazit: Daher entfällt die Zweitgerätefreiheit in Bezug auf neuartige Rundfunkgeräte. Somit müsste jeder sein internetfähiges Handy (ob nun mit Flatrate oder nicht, es muss nur möglich sein) – zusätzlich zu seinen Geräten zu Hause – anmelden. Denn auch tragbare Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz sind anmelde- und gebührenpflichtig. Das gilt auch, wenn das Gerät nur ab und zu an den Arbeitsplatz mitgenommen wird. Zu den tragbaren Rundfunkgeräten zählen auch neuartige Geräte wie ein Laptop oder ein PDA (Personal Digital Assistant), mit denen Rundfunkprogramme über Angebote aus dem Internet empfangen werden können. Das gleiche gilt übrigens auch für Handys und MP3 Player mit eingebauten Radio.
Als Paradoxon gilt aber, wenn man mit seinem Netbook bzw. Handy einkaufen geht (nicht online sondern im Geschäft) besteht dafür keine Gebührenpflicht. Irgendetwas stimmt da nicht. Wie viel private, internetfähige Mobiltelefone (Handys) wohl Arbeitnehmer am Arbeitsplatz mitnehmen? Wer soll das kontrollieren? Wie viel entsprechende Ordnungswidrigkeiten werden wohl begangen? Könnte ja Arbeitsplätze im diesem Bereich schaffen?
Zusätzlich 5,76 EUR zahlen, nur weil ich in meiner Pause Emails am privaten Netbook abrufen kann, entscheidet sich am ORT der Tat, denn wenn ich das Netbook im Auto lasse, das auf einen öffentlichen Parkplatz steht, und dort ins Internet gehe, entsteht ja keine Gebührenpflicht als Zweitgerät. Das KFZ darf dabei kein Geschäftswagen und muss auf mich zugelassen sein. Toll. Nicht zu vergessen, eigentlich zahle ich schon für meine Geräte zu Hause. Für eine mittelbare Leistung, die ich nur einmal gleichzeitig nutzen kann, entweder zu Hause oder auf Arbeit, gleich mehrmals zahlen. Und ganz toll finde ich, wenn man zu Hause arbeitet, in einem Arbeitszimmer, und mit der Arbeit Gewinn erwirtschaftet, ist für eventuelle Empfangsgeräte im Arbeitszimmer ebenfalls eine Gebühr fällig, auch wenn die Geräte im benachbarten Wohnzimmer bei der GEZ angemeldet sind. Das gilt übrigens nicht für Lehrer und Beamte.
Ein passendes Gerichtsurteil gibst jetzt auch: http://grundlagen-computer.de/internet/endlich-gez-gebuehr-fuer-internet-pcs-ist-laut-gericht-unzulaessig
Links:
- http://www.gez.de/e160/e161/e392/Staatsvertrag.pdf (gelesen 03.01.2010)
- http://grundlagen-computer.de/internet/endlich-gez-gebuehr-fuer-internet-pcs-ist-laut-gericht-unzulaessig (gelesen 03.01.2010)
Popularity: 3%
Tags: EeePC, GEZ, neuartiges Empfangsgerät


(No Ratings Yet)



Kommentar von
T
1 4. Januar 2010, 09:31 Uhr |
Das ist doch lächerlich. Handy/Laptop Nutzung unterwegs ohne Gebühr, es sei denn zufällig auf Arbeit dann ja? Kann mir nicht vorstellen, dass das jemand anmeldet. Dazu muss man schon ziemlich ***** sein. Aber vielleicht gibt es bald auch GEZ-Nacktscanner – die finden schon heraus, wer sein Smartphone auch im Büro nutzt! Und dann sind sie dran die Schwarzseher! Mal ernsthaft, alles andere als eine generelle Zuordnung der privaten mobien internetfähigen Geräte zum Besitzerhaushalt ist totaler Unsinn!
surft mit