18. Juni 2009, 23:52 Uhr
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Heute hat der Bundestag über den Gesetzesentwurf der CDU/CSU, SPD: Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen 16/12850 abgestimmt.

Darin heißt es u. a. in den noch einzufügenen § 8a TMG:

(4) Die Diensteanbieter leiten Nutzeranfragen, durch die in der Sperrliste aufgeführte Telemedienangebote abgerufen werden sollen, auf ein von ihnen betriebenes Telemedienangebot (Stoppmeldung) um, das die Nutzer über die Gründe der Sperrung sowie eine Kontaktmöglichkeit zum Bundeskriminalamt informiert. Die Ausgestaltung bestimmt das Bundeskriminalamt.

(5) Die Diensteanbieter dürfen, soweit das für die Maßnahmen nach den Absätzen 2 und 4 erforderlich ist, personenbezogene Daten erheben und verwenden. Diese Daten dürfen für Zwecke der Verfolgung von Straftaten nach § 184b des Strafgesetzbuchs den zuständigen Stellen auf deren Anordnung übermittelt werden.

(6) Die Diensteanbieter übermitteln dem Bundeskriminalamt wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche pro Stunde auf  die in der Sperrliste aufgeführten Telemedienangebote.

In der Liste der Namentlichen Abstimmungen stehen folgende Abgeordnete aus der Heimat mit ihrem Abstimmungsverhalten drin (Übrigens hat Herr Schäuble nicht abgestimmt):

Dr. M. Spielmann (ja)

A. Voßhoff (ja)

Aufgrund der verfassungsrechtlichen Bedenken steht weiterer Protest ins Haus. Eine Petition beim Deutschen Bundestag gegen das Gesetz wurde von inzwischen 134.000 Menschen unterzeichnet.

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Tags: Datenschutz, Sperrlisten, Telemediengesetzes

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