Ich nutze auf meinen Seiten den Dienst Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. (”Google”). Google Analytics verwendet sog. “Cookies”, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht.

Dies scheint nach aktueller Rechtssprechung datenschutzrechtlich bedenklich zu sein. Zwei Urteile des Amtsgerichts Berlin Mitte (Urteil vom 27.03.2007, Az. 5 C 314/06) und des Landgerichts Berlin (Urteil vom 06.09.2007, Az. 23 S 3/07) betreffen denselben Sachverhalt in zwei gerichtlichen Instanzen: Ein Internetnutzer, der die Internetseite des Bundesjustizministeriums mehrmals aufgesucht hatte, verklagte die Bundesrepublik als Rechtsträgerin des Bundesjustizministeriums.

Unproblematisch und rechtlich einwandfrei ist in jedem Falle die Speicherung und Auswertung von Daten wie der Verweildauer eines Nutzers auf einer Internetseite und dessen Aktivitäten auf dieser Seite, wenn dazu keine personenbezogenen Daten erhoben werden – also keine Daten, die die Person, die hinter dem eigentlich anonymen Nutzer steht, identifiziert oder bestimmbar macht.

Fraglich ist hierbei, ob die Nutzung der IP-Adresse ein personenbezogenes Datum ist.

Die Berliner Gerichte bejahten diese Frage. Sie waren der Auffassung, dass durch eine IP-Adresse eine natürliche Person – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme Dritter – bestimmbar ist.  Das ist genau der Punkt, da es einen Webseitenbetreiber nicht ohne Weiteres möglich ist, dieser IP-Adresse einen Namen, also Personendaten zuzuordnen.

Abzuwarten bleibt, wie die Gerichte in Zukunft diese Frage beantworten, und die Nutzung von Trackingtools rechtlich einzuordnen ist. Goolge verweist darauf, das jeder Nutzer des Dienstes folgenden Hinweis laut  den AGB von Google auf der Website veröffentlichen muss:

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. (”Google”). Google Analytics verwendet sog. “Cookies”, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

Quelle: Nr. 8.1. der AGB von Google Analytics

Fazit:

Für die weitere Nutzung werde ich die Rechtssprechung dahingehend beobachten müssen. Ein deutlicher Hinweis auf die Nutzung von Google Analytics ist auf allen Seiten angebracht.

Mehr zum Thema: http://www.it-recht-kanzlei.de/google-analytics-datenschutzrecht.html

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Tags: Google Analytics

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